LRS-Beratung
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Die Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) wird als eine Teilleistungsstörung
verstanden, die außerhalb der allgemeinen Leistungsfähigkeit isoliert
Auswirkungen auf den Erwerb der Lese- und Rechtschreibfertigkeiten hat.
Die Intelligenz der betroffenen Kinder ist in der Regel normal bis
überdurchschnittlich, während die Lese-Rechtschreibfertigkeit (weit)
unter dem Durchschnitt liegt.
Die LRS-Beratung an unserer Schule erfolgt durch Frau Dipl. Päd. Beate Schirrmeister-Heinen
(LRS-Therapeutin unter Supervision).
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Ziele:
- Lese-Rechtschreibschwäche zu erkennen
- qualifizierten LRS-Unterricht im Rahmen des Förderprogramms für den 5. und 6. Jahrgang zur individuellen Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler sicherzustellen
- den Notenschutz (LRS-Erlass, BASS 14-01 Nr. 1, 4) in begründeten Einzelfällen zu klären
- weitergehende Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 auch unter Einbeziehung außerschulischer Hilfen zu planen
Unterstützung für
- den Fachkoordinator Deutsch zur Optimierung der Zusammensetzung der Förder- und Forderkurse im 5. und 6. Jahrgang
- Kolleginnen und Kollegen, die Förderunterricht auf Grundlage des sprachstrukturierenden Konzepts für rechtschreibschwache Kinder nach Reuter-Liehr durchführen
- Klassenlehrerteams und Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Jahrgänge 7 bis 10, die Leistungsfeststellungen und Leistungsbeurteilungen für Deutsch treffen müssen
Ansprechpartnerin
Beate Schirrmeister-Heinen
Termine nach Vereinbarung